Aus „Der Fliegenfischer“ 155/Jan./Feb. 2004, ich denke, er dürfte alle interessieren, die an Besatzfragen interessiert sind.

Barrieren
Leopold Mayer
Wo hinkt die bisherige Besatzpraxis?
Wo drohen krasse Fehler?
Wie geht’s weiter?

Seit Stefan Ludwig Jacobi, also bereits seit bald 250, im wesentlichen jedoch seit 100 Jahren, d.h. seit mindestens 30 Fischgenerationen, werden in unsere Gewässer Satzfische aus künstlicher Vermehrung ausgebracht. War dieses Besetzen für den Artenschutz hilfreich? Brachte es soviel wirtschaftlichen Nutzen, wie es „ökogenetisch“ geschadet haben könnte? Darüber wird seit dem Boom der genetischen Differenzierbarkeit von Fischbeständen fast ebenso ausdauernd wie emotional diskutiert.

Besatz: Sinnvoll bis unsinnig.

Alljährliche Besätze mit Glasaal - solange überhaupt noch verfügbar (s. Heft 152, S. 10) - erachte ich für die Einzugsgebiete von Rhein, Main, Elbe und Oder grundsätzlich als sinnvoll. Sie sind Wildfänge und erreichen auf diese Weise ohne Wanderhindernisse angestammte Jungfischlebensräume viel leichter und verlustfreier.

Nicht mit Glasaal besetzt werden sollten die Forellen- und Aschenregion sowie abflußlose Gewässer, aus denen die geschlechtsreifen Exemplare nicht zum Laichen ins Sargassomeer abwandern können. Und tabu sollte das Einzugsgebiet der Donau für Aalbesatz sein. Hier war, ist und wäre Aalbesatz auch künftig staatlich geförderte Faunenverfälschung.

Auch ein Einsetzen des seit über 500 Jahren domestizierten Spiegelkarpfens in freie Gewässer ist in unserer Klimazone grober Unfug, eventuell sogar mit § 3.4 TierSchG unvereinbar.

Echte Wildkarpfen in der Brachsenregion eines passenden Flußeinzugsgebiets sowie in geeignete Stillgewässer einzusetzen, wäre hingegen verantwortbar. Doch dort findet in der Regel, anders als beim Spiegel-„Ergänzungs“-Karpfen, eine ausreichende Selbstvermehrung statt. Besatz würde daher schaden (Verbuttungsgefahr).

Auch bei den anderen bevorzugten Sport-/Nutzfischen ist artspezifisch eine ähnlich differenzierende Betrachtungsweise angebracht. Die Diskussion über Sinn oder Unsinn, Nutzen oder Schaden von Alibibesatz mit nicht genutzten Kleinfischarten ist ebenfalls noch lange nicht beendet.

Ob und wie nützlich Besatz ist oder sein kann, läßt sich nur durch sorgfältige Erfolgskontrollen mit markierten Fischen herausfinden. Nicht erst seit Bachmann1 oder seit meinen Versuchsberichten2 gibt es Hinweise auf die Ineffizienz von Besatz mit älteren Entwicklungsstadien von Fischen aus domestizierten Beständen.

Jüngste Untersuchungen des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zeigen mittels modernster Methoden auf, daß Satzfische - mitbedingt durch die Aufzuchtsselektion - in der freien Wildbahn nur geringe Chancen haben, längerfristig zu überleben. Dem profanen Kosten-/Nutzenaspekt können sie also kaum nachhaltig dienen. Ein paar Beispiele für solche Besatzerfolgskontrollen des BUWAL:

Bachforellen-Sömmerlinge.

In einem kleinen Bach betrug die Überlebensrate nach 1 Monat 67 %, nach 6 Monaten 55 %, nach 12 Monaten 38 %, nach 18 Monaten 31 %,
nach 24 Monaten 20 %. In einem größeren Bach/kleinen Fluß überlebten dagegen schon nach 2 Wochen nur noch 12 bis 16 % der Sömmerlinge.

Bachforellen-Jährlinge.

Die Überlebensrate von Jährlingen belief sich an einem großen Bach/kleinen Fluß nach 4,5 Monaten auf 35 %, nach 11 Monaten auf 25 %, nach 19 Monaten auf 5 %. An anderen Beobachtungsstellen überlebten nach 8 Monaten sogar nur 23 % bzw. nach 9 Monaten bereits nur 21 %.

Bis zur Fortpflanzungreife wird die Überlebensrate von Satzfischen auf kleiner als 10 % geschätzt.

Fangfähige Bachforellen in der Äschenregion

Die Wiederfänge im ersten Jahr nach dem Besatz, betrugen im mehrjährigen Vergleich 56 bis 66%; die gefangenen Fische gingen allerdings zu 90 % schon in den ersten zwei Monaten nach dem Besatz im engeren Einzugsbereich um die Einsatzstellen an die Angel, davon wiederum 90 % gleich im ersten Monat nach dem Besatz. Dabei wurden maximale Abwanderwege bis 12 km flußauf bzw. 20 km flußab festgestellt. Die Angrenzer durften sich also mitfreuen.

Äschen-Sömmerlinge.

In einem typischen Niederungshabitat belief sich die Überlebensrate nach 50 Tagen auf 13 bis 16 %, nach 180 Tagen nur noch auf 6 bis 10 . In einem Alpenvorlandfluß überlebten am Ende des Besatzjahres noch 14 %, nach einem weiteren Jahr ebenfalls nur noch 7 %.

Vereinfacht ist also festzustellen:

• Besatz zeigt um so mehr Wirkung, je mehr eine Lokalpopulation besatzalters-klassenspezifisch defizitär ist oder das Habitat diesbezügliche Mängel aufweist.

• Besatz mit Brütlingen ist in der Regel effizienter als mit Sömmerlingen und Besatz mit Sömmelingen wiederum effizienter als mit Jährlingen.3

Ökologische Barrieren.

In den letzten Jahren haben Fachleute wie Dr. U. Schliewen4, Dr. Schreiber5 u. a. herausgefunden, daß auch in Flußeinzugsgebieten, die schon lange mit Bachforellen besetzt wurden, noch immer deutlich differenzierbare Lokalrassen vorhanden sind, in isolierten Lebensräumen sogar noch (fast) unverfälschte „Urpopulationen“ ...

Des weiteren wird nicht mehr bezweifelt, daß sich (mindestens seit der letzten Eiszeit) Fische aus dem Donau-Einzugsgebiet (danubischer Formenkreis) genetisch klar von den Fischen im Rhein-/Main-Einzugsgebiet (atlantischer Formenkreis) unterscheiden.

So ist z.B. eine zwergwüchsige Steinforelle aus dem Bayerischen Wald mit einer großwüchsigen Seeforelle aus dem Chiemsee genetisch enger verwandt als mit „gleich“ aussehenden Bachforellen aus dem Frankenwald. Und eine Bachforelle aus einem Bach im Fichtelgebirge hat, wenn der dem Main zufließt, mit einer in den Mittelrhein aufsteigenden Meerforelle genetisch mehr gemein als eine Bachforelle im Nachbartal, das ins Einzugsgebiet der Elbe bzw. in das der Donau entwässert wird. Im Fichtelgebirge verläuft die Kontinentalwasserscheide zwischen Elbe, Rhein und Donau.

Erhalt der genetischen Vielfalt.

Fachleute fordern heute: Die genetische Vielfalt einer Art ist durch Maßnahmen zu erhalten, die deren genetische Identität nicht gefährden. Dabei ist zunächst vor allem ihr Lebensraum zu schützen bzw. zu renaturieren; erst dann sollte - sofern überhaupt noch erforderlich - an bestandsstützenden Besatz gedacht werden. Jeder Besatz modifiziert ja die genetische Zusammensetzung der Bestände und massiver Besatz über Jahre hinweg kann die genetische Identität der natürlichen Populationen gefährden.6

Nur unter Ausnahmebedingungen ist also Nachbesatz ein unterstützendes Bewirtschaftungsinstrument und nur dann, wenn das Besatzmaterial höchsten Anforderungen entspricht.

Beim Besetzen von Gewässern Wasserscheiden zu ignorieren, ist nach dem heutigen Erkenntnisstand der Wissenschaft umweltgenetisch unverantwortlich, ja geradezu vorsätzliche Faunenverfälschung. Fast al­le Fischereigesetze und -verordnungen der deutschen Bundesländer enthalten jedenfalls Regelungen, die dem entgegenwirken sollen.

Wozu ich dringend rate.

Als erfahrener, ebenso verantwortungs- wie kostenbewußter und durch wechselnde Lehrmeinungen unverbildeter Bewirtschaftungspraktiker, möchte ich in diesem thematischen Gesamtzusammenhang folgende Empfehlungen aussprechen:

• Vorrang dem Lebensraumschutz! Die Habitatspflege rangiert vor jedem Bestandsmanagement.

• Besatz nur, wenn nach massiven Schädigungen keine ausreichende Eigenvermehrung mehr erfolgt.

• Ersatzbesatz nur entsprechend dem im jeweiligen Gewässer endemischen Arteninventar.

• Ersatzbesatz jeweils nur mit jüngstmöglichen Fischen, die noch keine Anpassungsselektion an die Aufzuchtbedingungen manifestieren.

• Nur direkt von Wildfängen abstammender Ersatzbesatz. Oder zumindest nur von jährlich aus Wildfängen und Wildfischeinkreuzungen ergänzten Laicherbeständen.

• Ersatzbesatz nur aus vergleichbaren Habitaten möglichst benachbarter Gewässer des gleichen Fluß­und Gewässereinzugssystems, wenn im Heimatgewässer
nicht mehr genügend Laicher verfügbar sind.

Falls tatsächlich irgendwelche „Sachzwänge“ ein Abweichen von diesen einfachen Grundregeln erforderlich machen - und verantwortbar erscheinen -, wäre mindestens zu berücksichtigen:

• Die Satzfische dürfen die genetische Identität der Wildfische nicht durch Bastardisierungsmöglichkeiten gefährden. Sie sollten also steril sein.7

• Sie dürfen in Sachen Lebensraum und Nahrungsangebot keine Konkurrenzvorteile haben.
„Sachzwänge“, die auch noch gegenüber diesen Mindestanforderungen ins Feld geführt werden, sind schlichtweg inakzeptabel.

Daß alle Besatzfische frei von Krankeiten und Parasiten sein müssen, versteht sich ebenso von selbst wie die Tatsache, daß die Ansprüche an solch ein exquisites Nachbesatzmaterial nicht von „Allerweltsteichwirten“ erfüllt werden können.

Ich plädiere hier für seuchenfreie, staatlich konzessionierte, nichtkommerzielle Satzfisch-Aufzuchtbetriebe, die regelmäßig - mindstens jeweils vor den Frühjahrs- und Herbstbesätzen - durch den Fischgesundheitsdienst überwacht werden.

Ganz andere Barrieren.

Wieso leisten sich eigentlich nicht längst alle regionalen Fischereiverbände Deutschlands engagierte, junge Fischwirte, die für eine Weiterbildung zu „aquatischen Biotopmanagern“, d.h. zu hauptamtlichen Hegeverantwortlichen aufgeschlossen sind? Die gibt es auf dem Arbeitsmarkt in hinreichender Zahl und vakante Kapazitäten in den seit Jahrzehnten von der Öffentlichkeit finanzierten, regionalen Lehranstalten und Beispielbetrieben auch.

Zu teuer? Meist wären nur die Aufgabenstellun­gen neu zu definieren und die Jahresbudgets entspre­chend umzuschichten. Daß das BayFiG seit fast 100 Jahren das Instrument der Hegefischereigenossenschaft kennt, darf flächendeckend ignoriert werden.

Nein, am Geld liegt’s wohl nicht, sondern eher daran, daß „soviel Ökologie“ nur die Ansichten und Einstellungen der Mitglieder überfordern könnte und daher von den Entscheidungsträgern gar nicht gewollt wird. Ökologische Wertvorstellungen und echtes Na­turbewußtsein zu entwickeln, wurde ja seit Beginn der Zeitrechnung keinem Angler zugemutet ...

Ich stehe zum alten Grundsatz „Erfolgreiche Ge­wässerbewirtschaftung braucht Kompetenz, nicht Mitgliedermehrheiten“ (Heindl), weiß aber aus Er­fahrung: „Ein guter Gewässerwart ist meist nicht solange im Amt, bis die Erfolge seiner Arbeit für jedes Mitglied erkennbar werden“ (Menzebach).

1 Wie in meinem Beitrag „Pro Fario“, »Der Fliegenfischer« Nr. 93, S. 34, näher zitiert.

2 In „Fisch & Fang“, Heft 1/1988; s. auch meine Aufsätze in „FliegenFischen“, Heft 2/1990 und 6/1991, und „Die Rotgetupfte“,
»Der Fliegenfischer« Nr. 115, S. 34 f, sowie E. Egger, „Gen-Bar für Farios“, »Der Fliegenfischer« Nr. 106, S. 35 ff.

3 Zitiert aus Roger Gmünder, „Erfolgskontrollen zum Fischbesatz in der Schweiz“, Mitteilungen zur Fischerei, Heft 71,
BUWAL, CH - 3003 Bern. S. auch C.R. Lagiader/D. Hefti, „Genetische Aspekte des Schutzes und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Fischarten“,
Mitteilungen zur Fischerei, Heft 71, BUWAL, CH - 3003 Bern, 2002.

4 „Charakterisierung autochthoner und durch Besatz beeinflußter Bachforellenbestände“, Forschungsbericht Nr. 29685900, Bundesministerium für UNR, März 2001.

5 „Besatz aus der Sicht der Populationsgenetik“, Schriften des LFiV BW, Heft 1: „Besatzmaßnain der Fischerei“, S. 7 bis 16,
Landesfischereiverband Baden-Württemberg eV, Reitzensteinstr. 8, 70190 Stuttgart, 2002.

6 G. Fröhlich, „pro Eifel-Fario“. Ergebnisse des „Symposium Eifeler Bachforelle“ am 18.06.1994, Prym, »Der Fliegenfischer« Nr. 123, S. 34 f; s. auch Nr. 114, S. 10.

7 E. Egger, „Ein neuer Weg“, über Forellen mit dreifachem Chromosomensatz (Triploide), »Der Flie­genfischer« Nr. 88, S. 34 ff.