Mit inkrafttreten einer ersten Kanu-Verordnung im Jahr 2000 haben sich die Hegefischereigenossenschaft gemeinsam mit der Aktionsgemeinschaft Fränkische Saale im Interesse unserer Angelgäste um eine Verschärfung bemüht. Während unsere Erfahrungen mit den organisierten Kanu-Sportlern meist positiv waren, bereiteten die Kanu-Kouristikunternehmen mit ihren Gästen ziemnlichen Ärger. Das diese Touren zum Teil unter dem Stichwort "Betriebsausflug" angeboten haben deutete schon auf das Verhalten der Teilnehmer hin. Nicht selten war Alkohol im Spiel, aber auch nüchtern gelang es nur wenigen, die Fahrt einigermaßen ruhig zu genießen. Jedes schnellere Wasser ließ diese "Naturfreunde" aufschreien, unabhängig davon, ob gerade brütende Vögel am Wasser nisteten

Mit der neuen Verordnung der Regierung von Unterfranken sind nicht alle unsere Wünsche erfüllt worden. So fehlt noch immer eine Pegelregelung und eine Befahrungssperre in der Brutzeit.

Denoch können wir mit dem Ergebnis zunächst zufrieden sein, wir bleiben aber am Ball!

Die Verordnung gilt ab 1. August 2009, und hier geht´s zum Text