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FFH und Fischerei
Im Prinzip verfolgt FFH das Ziel, Verschlechterungen in Bezug auf Flora und Fauna in definierten Gebieten zu verhindern. Zunächst erfolgen Bestandsaufnahmen, die erhobenen Daten bilden die Grundlage für Nachuntersuchungen nach 6 Jahren. Dann wird festgestellt, ob sich die Situation erhalten, verbessert oder verschlechtert hat. Eine Rolle spielen die Zielarten, die im Anhang 2 der FFH-Richtlinien festgehalten sind. Von den im Wasser lebenden Individuen sind das:
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Flussneunauge
Bachneunauge Meerneunauge
Stör
Maifisch
Finte
Rapfen
Weißflossengründling
Strömer
Bitterling
Barbe
Steinbeißer
Schlammpeitzger
Huchen
Lachs
Schnäpel
Groppe
Schrätzer
Streber |
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Zunächst fällt auf, dass etwa Äschen, Forellen, Schleien, karpfen oder der Hecht in der Aufzählung fehlen. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, wie diese Auswahl Zustande kam und wer bei der Definition Mitsprache hatte. Bei den imAnhang 2 stehenden Fischen handelt es sich überwiegend um kleinwüchsige Individuen, die größeren Fischen -etwa in der Salmonidenregion - zum Opfer fallen können.
In einem düsteren Szenario kann man sich folgendes vorstellen: Da Forellen und gelegentlich auch Äschen diese kleinen Fische fressen, sind zum Schutz der Anhang-2-Arten die Prädatoren kurz zu halten. Zur Regulation bieten Kormoran und Gänsesäger wertvolle Hilfe für die Ziele von FFH. Verschrobene Ideen dieser Art sind nicht weit hergeholt: Zum Schutz Anhang-2-Fröschen wollten Umweltschützer die Anbindung eines Gewässers verhindern, weil mit dem Eindringen von Fischen um den Bestand der Frösche gefürchtet wurde. Dass in dem "Frosch-Teich" seit ehedem Hechte lebten, war den sogenannten Naturschützern noch nicht einmal bekannt. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch eine Untersuchung, die der BUND Baden Württemberg in Auftrag gegeben hat. Das Institut ius Weisser & Ness stellt folgendes fest:
Zusammenfassung
Fischbesatz ist als bestandsverbessernde Maßnahme für bodenständige Fischpopulationen nicht geeignet.
der Nachweis eines quantitativen Zusammenhanges zwischen Besatztätigkeit und Fangerfolg kann mit Ausnahme des Aalbesatzes nicht erbracht werden.
Aus der Schlussfolgerung, dass Besatz nicht ertragssteigernd wirkt, folgert nicht, dass er folgenlos ist.
die ökologischen Auswirkungen von Besatzmaßnahmen sind vielfältig.
In jüngster Zeit treten die Auswirkungen von Fischbesatz auf die genetische Diversität heimischer Fischarten in den Vordergrund. Mit der Unterzeichnung der Konvention von Rio hat sich Deutschland verpflichtet, die biologische Vielfalt einschließlich ihrer genetischen Ressourcen zu schützen. Beispielsweise sind die negativen Auswirkun- gen von Fischbesatz auf die genetische Evolution der Bachforelle belegt. Daher ist der Bestandsschutz lokaler Fischbestände, die genetisch als unbeeinflusst gelten können, als vorrangiges Ziel zum Erhalt der biologischen Vielfalt einzustufen.
und zu den ökologischen Folgen äußert sich das Institut wie folgt:
Veränderung der Fischfauna
Für Baden-Württemberg werden heute 65 Fischarten angegeben. 17 davon gelten als nicht hei- misch (z.B. Bachsaibling, Regenbogenforelle, Graskarpfen, Zander, Zwergwels, Sonnenbarsch, Hundsfisch und andere).
Räuberdruck
starker Räuberdruck auf Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Schneider sowie Jungfische durch zu hohen Fischbesatz belegt.
Veränderung der genetischen Identität
Erfolgreich reproduzierende Besatzfische verändern die genetische Identität der bodenständigen Fischpopulation. Die Vereinheitlichung genetischen Materials führt zu einem Verlust an genetischer Vielfalt und einer Reduktion der Biodiversität.
Veränderung des Lebensraumes
Reduktion des Pflanzenbestandes durch Graskarpfen, Förderung der Seeeutrophierung durch starken Felchenbesatz (Coregonus sp.), Trübung von Quellgewässern und Rückgang der Wasserpflanzenbestände durch Karpfenbesatz.
Konkurrenz um Laichplätze
Reproduzierende Bestände von Regenbogenforellen und Bachsaiblingen konkurrieren mit heimischen Bachforellen um die selben Laichplätze.
Krankheiten und Parasiten
Gefährdung heimischer Aalbestände durch eingeschleppten Schwimmblasenwurm (Anguicolla crassus); Beinah-Ausrottung heimischer Edelkrebse (Astacus astacus) durch die den Krebspesterreger übertragende amerikanischen Flusskrebse.
Beeinträchtigung von Amphibien
Hohe Fischbestände in fischereilich genutzten Gewässern gefährden den Reproduktionserfolg von Grasfrosch, Laubfrosch und Springfrosch.
Gefährdung der Wirbellosenfauna
Direkte Gefährdung von Libellenlarven, Wasserwanzen und Wasserschnecken nachgewiesen. Indirekte Gefährdung der Flußperlmuschel, da sich ihre Larven (Glochidien) in den Kiemen von dänischen Zuchtbachforellen nicht einnisten können
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