1. Fischart mindestens Status gefährdet
(Der Gefährdungsgrad bezieht sich auf die Rote Liste (Bayern)
2. Aufstellen einer Artenliste (max 10 Arten) für 3 Jahre
Fesltlegung Bezirksfischereiverband, Abstimmung mit Fachberatung
3. AHP umspannt wesentliche Abschnitte des Verbreitungsgebietes einer Art
4. Aufstellen einer Gewässerliste (Art/3 Jahre)
Auswahl Bezirksfischereiverband, Abstimmung mit Fachberatung
5. Fördersatz (3 Jahre)
6.. Besatz
Festlegung max. geförderte Besatzmenge (kg/ha) und Altersstufe durch Fachberatung
7. Begleitmaßnahmen
Einschränkungen, Lebensraumverbesserung
8. Kontrolle
Erfolgskontrolle durch Bestandsermittlung
|
|
Unsere Hegefischereigenossenschaft begrüßt das Modell. Gefördert werden insbesondere auch Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums.. In dieser Hinsicht ist an der unteren Fränkischen Saale bereits viel geschehen. Die vom Wasserwirtschaftsamt Würzburg wiederhergestellten Buhnenfelder wurden 2004 um ein weiteres in Schonderfeld ergänzt. Sowohl der Mäander - die Wiederherstellung des alten Flussbettes - bei Gräfendorf wie auch der neue Umgehungsbach am E-Werk in Gräfendorf wurden bereits von Fischen und Kleintieren angenommen, wie eine Untersuchung zeigte. Wichtig ist auch, dass im Rahmen des AHP nur Besatz mit max. 1-jährigen Fischen gefördert wird. |
|
|